Landesgericht Salzburg
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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Salzburg/Zell am See – Ein 32-Jähriger ist am Freitag wegen Mordes von einem Geschworenengericht in Salzburg zu einer Freiheitsstrafe von 18 Jahren nicht rechtskräftig verurteilt worden. Er gestand ein, dass er am 23. November 2023 seine Mutter erschossen hat. "Ich bekenne mich zu hundert Prozent schuldig", sagte er bei dem Prozess am Landesgericht. Die Tat ereignete sich im Wohnzimmer jenes Einfamilienhauses im Bezirk Zell am See, in dem Mutter und Sohn im gemeinsamen Haushalt gelebt hatten.

Als Motiv gab der bisher unbescholtene Angeklagte an, er habe seine Mutter von der belastenden Situation, die er durch seine langjährige Alkohol- und Medikamentenabhängigkeit hervorgerufen habe, erlösen wollen. Er habe sich an jenem Tag eingestehen müssen, dass er wieder stark betrunken sei und einen Rückfall habe, und die Mutter damit wieder belaste – "es nagt wieder an ihr", antwortete der Pinzgauer auf die Frage der vorsitzenden Richterin Martina Kocher, was konkret der Auslöser war, dem Leben seiner Mutter ein Ende zu setzen.

Geständnis abgelegt

Der ausgebildete Pflegeassistent, der seit 2019 Notstandshilfe bezog und unter Angststörungen und Depressionen leidet, hatte nach der Tat die Polizei über den Notruf verständigt und ein Geständnis abgelegt. Er wurde noch während des Telefonats festgenommen. Die Tatwaffe wurde sichergestellt, der 32-Jährige besaß sie rechtmäßig. Zeugen der Tat gab es keine.

Einem Gutachten zufolge hatte der Beschuldigte zur Tatzeit 2,3 Promille Alkohol im Blut. Laut der Expertise der neuropsychiatrischen Sachverständigen Gabriele Wörgötter war er eingeschränkt zurechnungsfähig. (APA, 3.5.2024)